Erwägungsgrund 4 32020R0672
Zur Eindämmung des COVID‐19-Ausbruchs und dessen Folgen haben die Mitgliedstaaten außergewöhnliche Maßnahmen ergriffen. Die Wahrscheinlichkeit einer weiteren Ausbreitung von COVID‐19 in der Union wird als hoch eingeschätzt. Neben den Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit mit einer erheblichen Zahl an Todesfällen hat der Ausbruch von COVID‐19 die Wirtschaftssysteme der Mitgliedstaaten massiv erschüttert, zu gesellschaftlichen Verwerfungen geführt und die öffentlichen Ausgaben in einer wachsenden Zahl von Mitgliedstaaten in die Höhe getrieben.