Erwägungsgrund 8 32020R0672
Um den betroffenen Mitgliedstaaten zu günstigen Bedingungen ausreichende Finanzmittel zur Bewältigung der Folgen des COVID‐19‐Ausbruchs für ihren Arbeitsmarkt zu verschaffen, sollten die Anleihe- und Darlehenstransaktionen der Union im Rahmen des Instruments ausreichend hoch sein. Der von der Union gewährte finanzielle Beistand in Form von Darlehen sollte deshalb über die internationalen Kapitalmärkte finanziert werden.