Erwägungsgrund 1 32020R0699
Um den Ausbruch von COVID-19, der am 11. März 2020 von der Weltgesundheitsorganisation zur Pandemie erklärt wurde, einzudämmen, haben die Mitgliedstaaten eine Reihe beispielloser Maßnahmen eingeführt, insbesondere Ausgangsbeschränkungen und Maßnahmen zur sozialen Distanzierung von Personen.