Erwägungsgrund 5 32020R0699
Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sieht für den Erlass dieser Verordnung nur die in Artikel 352 genannten Befugnisse vor.
Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sieht für den Erlass dieser Verordnung nur die in Artikel 352 genannten Befugnisse vor.