Erwägungsgrund 11 32021R1060
Angesichts der Bedeutung, die der Bekämpfung des Verlusts an biologischer Vielfalt zukommt, sollte durch die Fonds dazu beitragen werden, dass Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt in den Politikbereichen der Union systematisch einbezogen werden und das allgemeine Ziel erreicht wird, im Jahr 2024 7,5 % der jährlichen Ausgaben im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für Biodiversitätsziele und in den Jahren 2026 und 2027 10 % der jährlichen Ausgaben im Rahmen des MFR für Biodiversitätsziele bereitzustellen, wobei den bestehenden Überschneidungen zwischen Klima- und Biodiversitätszielen Rechnung zu tragen ist.