Erwägungsgrund 14 32021R1199
Der SEAC befand, dass der ursprünglich für einen Konzentrationswert von 17 mg/kg angeregte zwölfmonatige Aufschub der Anwendung der im Dossier nach Anhang XV vorgeschlagenen Beschränkung auch für einen Konzentrationswert von 20 mg/kg angemessen wäre, da er allen betroffenen Akteuren die Möglichkeit geben würde, die zur Einhaltung der Vorschriften erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.