Erwägungsgrund 4 32021R1199
Auf der Grundlage dieser Ergebnisse und Bewertungen reichten die Niederlande (im Folgenden „Dossiereinreicher“) am 17. September 2018 bei der Agentur ein Dossier nach Anhang XV ein, in dem sie für Granulate, die als Füllmaterial auf Kunstrasenplätzen verwendet werden, sowie für Granulate oder Mulche, die in loser Form für Spielplätze oder den Sportbereich vorgesehen sind, eine Beschränkung der acht PAK vorschlugen.