Erwägungsgrund 16 32021R1199
Am 12. November 2019 legte die Agentur der Kommission die Stellungnahmen des RAC und des SEAC vor. Nach Berücksichtigung des Dossiers nach Anhang XV und der Stellungnahmen des RAC und des SEAC gelangt die Kommission zu der Auffassung, dass das Inverkehrbringen oder die Verwendung von PAK-haltigen Granulaten oder Mulchen zur Verwendung als Füllmaterial auf Kunstrasenplätzen oder in loser Form auf Spielplätzen oder im Sportbereich ein unannehmbares Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt, das unionsweit angegangen werden muss. Die Kommission gelangt zu dem Schluss, dass die im Dossier nach Anhang XV vorgeschlagene Beschränkung einschließlich der vom RAC und dem SEAC vorgeschlagenen Änderungen die zweckmäßigste unionsweite Maßnahme zur Minderung der für die menschliche Gesundheit ermittelten Risiken darstellt und dass ihre sozioökonomischen Auswirkungen begrenzt sind.