Erwägungsgrund 9 32021R1199
Da der vom Dossiereinreicher vorgeschlagene Grenzwert in Höhe von 17 mg/kg deutlich niedriger ist als die derzeit für Granulate geltenden Grenzwerte von 100–1000 mg/kg, müssten einige Hersteller von aus Altreifen gewonnenen Granulaten infolge der Beschränkung häufiger Konformitätsprüfungen durchführen und auf schadstoffärmere Vorprodukte umsteigen oder die Herstellung von Füllmaterial einstellen. Bei sofortiger Anwendung der Beschränkung wären 5 % der derzeit hergestellten Granulate nicht länger konform. Der Dossiereinreicher schlug daher eine zwölfmonatige Übergangsfrist vor, damit die nachgeschalteten Anwender (Hersteller und Händler von Kunstrasen sowie Unternehmen, die Kunstrasen verlegen) bereits bezogene Granulate, bei denen der vorgeschlagene Grenzwert von 17 mg/kg nicht eingehalten wird, innerhalb eines begrenzten aber angemessenen Zeitraums weiterverwenden können.