Erwägungsgrund 22 32021R1230
Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament, dem Rat, der EZB und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss einen Bericht über die Anwendung der Regelung, durch die die Kosten für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro an die Kosten für inländische Zahlungsvorgänge in Landeswährungen angeglichen werden, und über die Wirksamkeit der in dieser Verordnung festgelegten Informationspflichten über die Währungsumrechnung vorlegen. Die Kommission sollte auch weitere Möglichkeiten — und die technische Durchführbarkeit dieser Möglichkeiten — prüfen, die Regelung der Gleichheit der Entgelte auf alle Währungen der Union auszudehnen und die Transparenz und Vergleichbarkeit der Währungsumrechnungsentgelte weiter zu verbessern, sowie die Möglichkeit, die Option der Währungsumrechnung durch andere Parteien als den Zahlungsdienstleister des Zahlers zu deaktivieren und zu aktivieren.