Erwägungsgrund 1 32021R0177
In der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die Bestimmungen zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (im Folgenden „Fonds“) festgelegt.
In der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die Bestimmungen zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (im Folgenden „Fonds“) festgelegt.