Erwägungsgrund 11 32021R0177
Um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten die Maßnahmen im Rahmen des Fonds zur Bewältigung des COVID-19-Ausbruchs rasch anpassen können, ist es angezeigt, spezifische Bestimmungen zur Präzisierung des Umfangs der technischen Hilfe festzulegen.