Erwägungsgrund 10 32021R0177
Um die öffentlichen Haushalte mit Blick auf die Maßnahmen zur Bewältigung der durch den COVID-19-Ausbruch ausgelösten Krise zu entlasten und eine soziale, stabile und nachhaltige Erholung der Wirtschaft und Gesellschaft vorzubereiten, ist es angezeigt, dass es den Mitgliedstaaten ausnahmsweise ermöglicht wird, die Anwendung einer Kofinanzierungsrate von bis zu 100 % bezüglich der zusätzlichen Mittel zu beantragen.