Erwägungsgrund 12 32021R0177
Im Einklang mit der Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates und nach Maßgabe der darin zugewiesenen Mittel sollten Maßnahmen im Rahmen dieses Fonds durchgeführt werden, um die beispiellosen Auswirkungen der COVID-19-Krise zu bewältigen. Die zusätzlichen Mittel sollten unter Einhaltung der in der vorgenannten Verordnung vorgesehenen Fristen und den dort und in der Verordnung (EU) 2020/2221 festgelegten Bedingungen eingesetzt werden.