Erwägungsgrund 5 32021R0177
Um die schweren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schocks zu überwinden, die die Sozialsysteme der Mitgliedstaaten zusätzlich unter Druck gesetzt und den Binnenmarkt aufgrund der von den Mitgliedstaaten zur Eindämmung des COVID-19-Ausbruchs eingeführten außerordentlichen Beschränkungen schwerwiegend beeinträchtigt haben, begrüßte der Europäische Rat am 23. April 2020 einen „Fahrplan für die Erholung“ mit einer starken Investitionskomponente, forderte die Einrichtung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union und beauftragte die Kommission, den Bedarf zu analysieren, um die Mittel gezielt in den am stärksten betroffenen Sektoren und Regionen der Union einsetzen und gleichzeitig eine klare Verknüpfung mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen für 2021-2027 herstellen zu können.