Erwägungsgrund 3 32021R0177
Die Mitgliedstaaten sind auf beispiellose Weise von der Krise im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch betroffen. Die Krise hat schwerwiegende wirtschaftliche und soziale Auswirkungen und hat die Lage von mehr als 20 % der Bevölkerung in der Union, die ohnehin von Armut oder gesellschaftlicher Ausgrenzung bedroht sind, zusätzlich verschärft, die soziale Kluft vertieft und zu mehr Arbeitsplatzverlusten, höheren Arbeitslosenzahlen und mehr Ungleichheiten geführt. Dadurch ist eine Ausnahmesituation entstanden, die dringend spezifische Maßnahmen im Einklang mit der Säule erfordert. Die Krise wirkt sich zudem überproportional stark auf Frauen und Mädchen aus und führt zu einer Verschärfung der Feminisierung der Armut. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten weiterhin dafür sorgen, dass Männer und Frauen gleichbehandelt werden, und sowohl den Grundsatz der Nichtdiskriminierung als auch die Geschlechterperspektive in den verschiedenen Phasen und bei allen Tätigkeiten des Fonds im Einklang mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union uneingeschränkt einbeziehen.