Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bereiche Geltende Rechtsvorschriften Einschlägige Bestimmungen Anforderungen Beschäftigung Transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen Richtlinie (EU) 2019/1152 Artikel 3 Arbeitsbedingungen sind schriftlich festzulegen („Arbeitsvertrag“) Artikel 4 Landwirtschaftliche Beschäftigung muss einem Arbeitsvertrag unterliegen Artikel 5 Bereitstellung des Arbeitsvertrags innerhalb der ersten sieben Arbeitstage Artikel 6 Änderungen am Arbeitsverhältnis sind Gegenstand von Dokumenten Artikel 8 Probezeit Artikel 10 Bedingungen bezüglich der Mindestvorhersehbarkeit der Arbeit Artikel 13 Pflichtfortbildungen Gesundheit und Sicherheit Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer Richtlinie 89/391/EWG Artikel 5 Allgemeine Bestimmungen über die Verpflichtung des Arbeitgebers, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu sorgen Artikel 6 Allgemeine Verpflichtung des Arbeitgebers, die Maßnahmen zu ergreifen, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz notwendig sind, auch zur Gefahrenverhütung sowie zur Information und Unterweisung Artikel 7 Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Gefahrenverhütung: Benennung eines oder mehrerer Arbeitnehmer, der bzw. die mit Maßnahmen im Sinne der Gesundheit und der Sicherheit betraut ist bzw. sind, oder Hinzuziehung zuständiger außerbetrieblicher Dienste Artikel 8 Verpflichtung des Arbeitgebers zu Maßnahmen der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Arbeitnehmer Artikel 9 Verpflichtungen des Arbeitsgebers in Bezug auf die Bewertung von Gefahren sowie Schutzmaßnahmen und Schutzmittel, die Erfassung von und die Berichterstattung über Arbeitsunfälle Artikel 10 Information der Arbeitnehmer über die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit sowie die Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Gefahrenverhütung Artikel 11 Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer bei Gesprächen zu allen Fragen betreffend die Sicherheit und die Gesundheit am Arbeitsplatz Artikel 12 Verpflichtung des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmer ausreichende und angemessene Unterweisung über Sicherheit und Gesundheitsschutz erhalten Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Arbeitnehmer Richtlinie 2009/104/EG Artikel 3 Allgemeine Verpflichtungen in Bezug auf die Eignung der Arbeitsmittel für die jeweiligen Arbeiten, sodass bei der Benutzung die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gewährleistet sind Artikel 4 Vorschriften bezüglich Arbeitsmitteln: müssen der Richtlinie und festgelegten Mindestvorschriften entsprechen und entsprechend zu warten sein Artikel 5 Überprüfung der Arbeitsmittel — die nach der Montage einer Überprüfung zu unterziehen sind sowie Gegenstand regelmäßiger Überprüfungen durch hierzu befähigte Personen sind Artikel 6 Spezifisch gefährliche Arbeitsmittel sind den hierzu beauftragten Personen vorzubehalten, und Durchführung aller Instandsetzungs-, Umbau-, Instandhaltungsarbeiten durch eigens hierzu befugte Arbeitnehmer Artikel 7 Ergonomie und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Artikel 8 Bereitstellung angemessener Informationen und gegebenenfalls Betriebsanleitungen für die bei der Arbeit benutzten Arbeitsmittel für die Arbeitnehmer Artikel 9 Angemessene Unterweisung der Arbeitnehmer
Unbeschadet der Artikel 10 und 12 der Richtlinie 89/391/EWG stellt der Arbeitgeber sicher, daß die Arbeitnehmer und/oder ihre Vertreter folgendes erhalten: —…
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. ANHANG MINDESTVORSCHRIFTEN FÜR SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ NACH ARTIKEL 10 Vorbemerkung Die…
(nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer ii und Buchstabe b) 1. Vorbemerkung Die Anforderungen dieses Anhangs gelten nach Maßgabe dieser Richtlinie in den…
Zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit auf der Baustelle und entsprechend den in den Artikeln 6 und 7 festgelegten Bedingungen haben die Arbeitgeber a)…
1. Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 wird wie folgt geändert: In Teil A Abschnitt II wird folgende Nummer 5a eingefügt: „5a. Ausrüstungen,…
Arbeitsbedingungen, einschließlich sicherer Beschäftigung, Arbeitszeit, angemessene Löhne, sozialer Dialog, Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.