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Werden Unregelmäßigkeiten und andere Verstöße von Begünstigten sowie – im Hinblick auf Finanzierungsinstrumente – von spezifischen Fonds unter Holdingfonds oder von Endempfängern gegen die Anforderungen für die Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums gemäß den GAP-Strategieplänen festgestellt, so nehmen die Mitgliedstaaten finanzielle Anpassungen vor, indem sie die betreffende Unionsfinanzierung teilweise oder, falls gerechtfertigt, vollständig streichen. Die Mitgliedstaaten berücksichtigen die Art und Schwere der festgestellten Verstöße sowie die Höhe des finanziellen Verlusts für den ELER. Die Unionsfinanzierungsbeträge im Rahmen des ELER, die gestrichen wurden, und die eingezogenen Beträge, einschließlich Zinsen, werden anderen Vorhaben zur Entwicklung des ländlichen Raums gemäß den GAP-Strategieplänen zugewiesen. Die Mitgliedstaaten können gestrichene oder eingezogene Unionsmittel jedoch nur für ein Vorhaben zur Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen ihrer nationalen GAP-Strategiepläne vollständig wiederverwenden und sie können diese Mittel keinen Vorhaben zur Entwicklung des ländlichen Raums zuweisen, bei denen eine finanzielle Anpassung vorgenommen wurde. Die Mitgliedstaaten ziehen jeden wegen einer nicht bereinigten Unregelmäßigkeit eines Begünstigten rechtsgrundlos gezahlten Betrag gemäß diesem Artikel von allen künftigen von der Zahlstelle an den Begünstigten zu leistenden Zahlungen ab.
Abweichend von Absatz 1 Unterabsatz 2 kann bei Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums, für die eine Unterstützung im Rahmen von Finanzinstrumenten gemäß Artikel 58 der Verordnung (EU) 2021/1060 gezahlt wird, eine Beteiligung, die aufgrund eines individuellen Verstoßes gestrichen wurde, innerhalb desselben Finanzinstruments wie folgt wiederverwendet werden:
wenn der Verstoß, der zur Streichung der Beteiligung geführt hat, auf der Ebene des Endempfängers gemäß Artikel 2 Nummer 18 der Verordnung (EU) 2021/1060 festgestellt wird, nur für andere Endbegünstigte innerhalb desselben Finanzinstruments;
wenn der Verstoß, der zur Streichung der Beteiligung geführt hat, auf der Ebene des spezifischen Fonds gemäß Artikel 2 Nummer 21 der Verordnung (EU) 2021/1060 innerhalb eines Holdingfonds gemäß Artikel 2 Nummer 20 der genannten Verordnung festgestellt wird, nur für andere spezifische Fonds.
Die Finanzinstrumente einsetzenden Stellen erstatten den Mitgliedstaaten die von den Unregelmäßigkeiten betroffenen Programmbeiträge zurück, einschließlich Zinsen und etwaiger sonstiger mit diesen Beiträgen erwirtschafteter Erträge. Abweichend von Absatz 1 erstatten die Finanzinstrumente einsetzenden Stellen den Mitgliedstaaten die in Unterabsatz 1 des vorliegenden Absatzes genannten Beträge nicht zurück, sofern diese Stellen für eine bestimmte Unregelmäßigkeit nachweisen, dass alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Die Unregelmäßigkeit ist auf Ebene der Endempfänger oder, bei einem Holdingfonds, auf Ebene der die spezifischen Fonds einsetzenden Stellen oder der Endempfänger aufgetreten;
die Finanzinstrumente einsetzenden Stellen sind ihren Verpflichtungen in Bezug auf die von der Unregelmäßigkeit betroffenen Programmbeiträge im Einklang mit dem anwendbaren Recht nachgekommen und sind so professionell, transparent und sorgfältig vorgegangen wie von einer fachkundigen Stelle mit Erfahrung beim Einsatz von Finanzinstrumenten erwartet sowie
die von der Unregelmäßigkeit betroffenen Beträge konnten nicht eingezogen werden, obwohl die Finanzinstrumente einsetzenden Stellen mit gebührender Sorgfalt alle einschlägigen Maßnahmen vertraglicher und rechtlicher Art ergriffen haben.
Wurde die Unregelmäßigkeit, die zur Streichung des Beitrags geführt hat, auf der Ebene des Endbegünstigten festgestellt, so darf der gestrichene Beitrag nur für…
Was den EGFL betrifft, so sollten wieder eingezogene Beträge an diesen Fonds zurückfließen, wenn die Ausgaben nicht in Übereinstimmung mit den…
Die Finanzinstrumente einsetzenden Stellen erstatten den Mitgliedstaaten die von den Unregelmäßigkeiten betroffenen Programmbeiträge zurück, einschließlich…
Der Verstoß hat Auswirkungen auf die Auswahl eines Vorhabens für eine Unterstützung aus dem Fonds durch die zuständige Stelle, oder es ist aufgrund der Art des…
Der Empfängerstaat nimmt die erforderlichen finanziellen Korrekturmaßnahmen vor, wenn eine Unregelmäßigkeit festgestellt wird. Die Korrekturmaßnahmen des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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