Erwägungsgrund 1 32021R0378
Die Verordnung (EG) Nr. 1745/2003 der Europäischen Zentralbank (EZB/2003/9) wurde mehrmals wesentlich geändert. Da weitere Änderungen vorzunehmen sind, empfiehlt es sich, diese Verordnung aus Gründen der Klarheit neu zu fassen.