Art. 16 32021R0378
Schlussbestimmungen
Diese Verordnung tritt am fünften Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.Sie gilt ab dem 26. Juni 2021 . Artikel 3 gilt jedoch ab dem 28. Juli 2021 , dem ersten Tag der fünften Mindestreserve-Erfüllungsperiode des Jahres 2021.