Erwägungsgrund 13 32021R0782
Ausführlichere Anforderungen für die Bereitstellung von Reiseinformationen sind in den Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität nach der Verordnung (EU) Nr. 454/2011 der Kommission festgelegt.
Ausführlichere Anforderungen für die Bereitstellung von Reiseinformationen sind in den Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität nach der Verordnung (EU) Nr. 454/2011 der Kommission festgelegt.