Erwägungsgrund 38 32021R0782
Eisenbahnunternehmen sollten zur Vereinfachung des Verfahrens ermutigt werden, mit dem Fahrgäste eine Entschädigung oder Rückerstattung beantragen können. Insbesondere sollten Mitgliedstaaten vorschreiben können, dass Eisenbahnunternehmen Anträge annehmen, die über bestimmte Kommunikationswege eingereicht werden, beispielsweise über Websites oder mobile Anwendungen, insoweit derartige Vorschriften diskriminierungsfrei sind.