Erwägungsgrund 22 32021R0782
Durchgangsfahrkarten ermöglichen nahtlose Fahrten für Fahrgäste; daher sollten angemessene Anstrengungen unternommen werden, solche Fahrkarten für Schienenpersonenverkehrsdienste des Fernverkehrs, Schienenpersonenverkehrsdienst des Stadt- und Vorortverkehrs und Schienenpersonenverkehrsdienst des Regionalverkehrs, unabhängig davon, ob es sich um internationale oder inländische Dienste handelt, einschließlich der von dieser Verordnung ausgenommenen Schienenpersonenverkehrsdienste, anzubieten. Bei der Berechnung der gesamten Verspätungsdauer, für die Entschädigungen verfügbar sind, sollten Verspätungen ausgenommen werden dürfen, die auf den Teilen der mit Schienenverkehrsdiensten verbundenen Fahrt aufgetreten sind, die nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen.