Erwägungsgrund 13 32022R1190
Diese Verordnung steht vollständig im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) und im EUV verankert sind. Diese Verordnung wahrt insbesondere den Schutz personenbezogener Daten gemäß Artikel 16 AEUV, Artikel 8 der Charta und den geltenden Datenschutzvorschriften in vollem Umfang. Diese Verordnung zielt außerdem darauf ab, ein sicheres Umfeld für alle Personen, die sich im Gebiet der Union aufhalten, zu gewährleisten.