Erwägungsgrund 10 32022R1190
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Union bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben aufgrund der vorliegenden Verordnung sollten die Verordnungen (EU) 2016/794 und (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates gelten.