Erwägungsgrund 2 32022R1190
SIS-Ausschreibungen enthalten Informationen über eine bestimmte Person oder Sache sowie Anweisungen für die Behörden, was zu tun ist, wenn diese Person oder Sache ausfindig gemacht wurde. In das SIS eingegebene Personen- und Sachfahndungsausschreibungen werden allen Endnutzern der zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten, die gemäß der Verordnung (EU) 2018/1862 zur Abfrage des SIS befugt sind, unmittelbar und in Echtzeit zur Verfügung gestellt. Die mit der Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol), die nationalen Mitglieder der durch die Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates errichteten Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und die Teams der durch die Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates errichteten Europäischen Grenz- und Küstenwache sind nach der Verordnung (EU) 2018/1862 ebenfalls befugt, gemäß ihrem Mandat auf Daten im SIS zuzugreifen und diese abzufragen.