Erwägungsgrund 14 32022R1280
Um den Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten zu minimieren und mehrfache Erneuerungen zu verhindern, sollte das auf im Einklang mit dieser Verordnung ausgestellten Fahrerdokumenten verzeichnete Ablaufdatum der derzeitigen Höchstdauer des vorübergehenden Schutzes in Bezug auf aus der Ukraine Vertriebene entsprechen, wobei die entsprechenden möglichen Verlängerungen nach Artikel 4 der Richtlinie 2001/55/EG berücksichtigt werden. Allerdings sollte die Gültigkeit der Dokumente ungeachtet des darauf verzeichneten Ablaufdatums der Dauer des vorübergehenden Schutzes entsprechen.