Erwägungsgrund 15 32022R1280
In Anbetracht der Invasion der Ukraine durch Russland und der Dringlichkeit, besondere und vorübergehende Maßnahmen in Bezug auf die von der Ukraine gemäß ihren Rechtsvorschriften ausgestellten Fahrerdokumente festzulegen, wird es als angemessen erachtet, die Ausnahme von der Achtwochenfrist gemäß Artikel 4 des dem EUV, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügten Protokolls Nr. 1 über die Rolle der einzelstaatlichen Parlamente in der Europäischen Union in Anspruch zu nehmen.