Erwägungsgrund 10 32022R2056
Die in dieser Verordnung vorgesehene Übertragung von Befugnissen sollte die Umsetzung künftiger Änderungen der EBM in Unionsrecht im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens nicht beeinträchtigen.
Die in dieser Verordnung vorgesehene Übertragung von Befugnissen sollte die Umsetzung künftiger Änderungen der EBM in Unionsrecht im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens nicht beeinträchtigen.