Erwägungsgrund 8 32022R2056
Gemäß der Verordnung (EU) 2019/473 des Europäischen Parlaments und des Rates unterstützt die Europäische Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) auf Ersuchen der Kommission die Union und die Mitgliedstaaten in ihren Beziehungen mit Drittländern und regionalen Fischereiorganisationen, deren Mitglied die Union ist. Im Einklang mit der genannten Verordnung koordiniert die EFCA, wenn dies für die Umsetzung der Verpflichtungen der Union erforderlich ist, auf Ersuchen der Kommission die Kontroll- und Inspektionstätigkeiten der Mitgliedstaaten auf der Grundlage internationaler Kontroll- und Inspektionsprogramme, zu denen auch Programme gehören können, die im Rahmen der EBM der WCPFC durchgeführt werden. Die EFCA kann zu diesem Zweck in Abstimmung mit den betroffenen Mitgliedstaaten gemeinsame operative Inspektions- und Überwachungsprogramme ausarbeiten und hierfür gemeinsame Einsatzpläne aufstellen. Daher ist es angezeigt, mit der vorliegenden Verordnung Bestimmungen zu erlassen, die die EFCA einschließen, wenn sie von der Kommission als von der Kommission benannte Einrichtung benannt wird, die von den Mitgliedstaaten Informationen über Kontrollen und Inspektionen erhält und an das WCPFC-Sekretariat übermittelt, etwa Berichte über Inspektionen auf See und einschlägige Meldungen im Rahmen des regionalen Beobachterprogramms (im Folgenden „ROP“) der WCPFC.