Erwägungsgrund 101 32022R2554
Da weitere Anforderungen bereits durch delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte auf der Grundlage technischer Regulierungs- und Durchführungsstandards in den Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014 bzw. (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt wurden, ist es angezeigt, die ESA entweder einzeln oder gemeinsam über den Gemeinsamen Ausschuss zu beauftragen, der Kommission technische Regulierungs- und Durchführungsstandards für den Erlass von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten zur Übernahme und Aktualisierung bestehender IKT-Risikomanagementvorschriften vorzulegen.