Erwägungsgrund 94 32022R2554
Um auf internationaler Ebene die Konvergenz in Bezug auf bewährte Verfahren zu fördern, die für die Überprüfung und Überwachung des Managements von IKT-Drittdienstleistern ausgehender digitaler Risiken zu nutzen sind, sollten die ESA aufgefordert werden, Kooperationsvereinbarungen mit den zuständigen Aufsichts- und Regulierungsbehörden in Drittländern zu schließen.