Erwägungsgrund 82 32022R2554
Die Anforderung, in der Union ein Tochterunternehmen zu gründen, sollte den kritischen IKT-Drittdienstleister nicht daran hindern, IKT-Dienstleistungen und damit verbundene technische Unterstützung von außerhalb der Union gelegenen Einrichtungen und Infrastruktur aus bereitzustellen. Diese Verordnung auferlegt keine Verpflichtung zur Lokalisierung von Daten, da sie keine Speicherung oder Verarbeitung von Daten in der Union vorschreibt.