Erwägungsgrund 10 32022R2586
Der mit der Verordnung (EU) 2015/1588 eingesetzte Beratende Ausschuss für staatliche Beihilfen sollte zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Entwurfs einer Verordnung gemäß der vorliegenden Verordnung konsultiert werden. Ebenso sollte der betreffende Entwurf einer Verordnung im Interesse der Transparenz jedoch zeitgleich auf der Website der Kommission veröffentlicht werden.