Erwägungsgrund 15 32023R1329
In ihrem wissenschaftlichen Gutachten vom 1. April 2022 gelangte die Behörde zu dem Ergebnis, dass die derzeitigen Spezifikationen für Polyglycerinester von Speisefettsäuren (E 475) angepasst werden müssen, insbesondere indem die Höchstmengen toxischer Elemente abgesenkt werden, indem Höchstmengen für sicherheitsbedenkliche Verunreinigungen und Bestandteile aufgenommen werden und indem die Definition von Polyglycerinestern von Speisefettsäuren (E 475) geändert wird.