Erwägungsgrund 28 32023R1329
Da die Behörde keine unmittelbaren gesundheitlichen Bedenken aufgrund des Vorhandenseins von toxischen Elementen, 3-Monochlorpropandiol (3-MCPD), 3-MCPD-Fettsäureestern und Glycidylfettsäureestern festgestellt hat, sollte die Verwendung des Lebensmittelzusatzstoffs Polyglycerin-Polyricinoleat (E 476), der vor dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung rechtmäßig in Verkehr gebracht wurde, während einer Übergangszeit zugelassen werden.