Erwägungsgrund 16 32023R1329
Es ist daher angezeigt, die Spezifikationen für Polyglycerinester von Speisefettsäuren (E 475) zu ändern. Die Definition des Lebensmittelzusatzstoffs sollte so geändert werden, dass die Verwendung von Glycerin bei der Herstellung des Lebensmittelzusatzstoffs auf Glycerin beschränkt wird, das den Spezifikationen für den Lebensmittelzusatzstoff E 422 entspricht. Die derzeitigen Höchstmengen für toxische Elemente sollten abgesenkt werden, und die Höchstmengen für die Summe aus 3-Monochlorpropandiol (3-MCPD) und 3-MCPD-Fettsäureestern (ausgedrückt als 3-MCPD), für Glycidylfettsäureester (ausgedrückt als Glycidol) und für Erucasäure sollten entsprechend dem wissenschaftlichen Gutachten der Behörde und unter Berücksichtigung des Wertes festgelegt werden, der derzeit durch die Anwendung der guten Herstellungspraxis erreichbar ist.