Erwägungsgrund 26 32023R1329
In ihrem wissenschaftlichen Gutachten vom 30. März 2022 gelangte die Behörde zu dem Ergebnis, dass die vorgeschlagene Erweiterung der Verwendung keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Die Behörde gelangte überdies zu dem Ergebnis, dass die derzeitigen Spezifikationen für Polyglycerin-Polyricinoleat (E 476) angepasst werden sollten, insbesondere indem die Höchstmengen für toxische Elemente abgesenkt werden, indem Höchstmengen für sicherheitsbedenkliche Verunreinigungen aufgenommen werden und indem die Definition von Polyglycerin-Polyricinoleat (E 476) geändert wird.