Erwägungsgrund 9 32023R1329
Es ist daher angezeigt, die Spezifikationen für Glycerin (E 422) zu ändern. Die Definition des Lebensmittelzusatzstoffs sollte so geändert werden, dass sie sich auf jene Herstellungsprozesse beschränkt, für die die Daten von der Behörde bewertet wurden. Die derzeitigen Höchstmengen für toxische Elemente sollten entsprechend dem wissenschaftlichen Gutachten der Behörde abgesenkt werden, wobei die Werte zu berücksichtigen sind, die sich derzeit durch Anwendung der guten Herstellungspraxis erreichen lassen. Das auf der Entstehung von Acrolein beim Erhitzen beruhende Verfahren zum Nachweis von Glycerin sollte gestrichen werden, da der Glyceringehalt von E 422 mit einer geeigneten Analysemethode zu bestimmen ist. Der Test auf das Vorhandensein von Acrolein sollte gestrichen werden und es sollte eine numerische Höchstmenge für Acrolein — entsprechend dem wissenschaftlichen Gutachten der Behörde und unter Berücksichtigung des derzeit durch die Anwendung der guten Herstellungspraxis erreichbaren Werts — aufgenommen werden.