Erwägungsgrund 5 32023R1329
Am 15. März 2017 gab die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von Glycerin (E 422) als Lebensmittelzusatzstoff ab, in dem sie zu dem Ergebnis gelangte, dass keine numerische akzeptierbare Tagesdosis erforderlich und der Lebensmittelzusatzstoff für die gemeldeten Verwendungen unbedenklich ist. Die Behörde empfahl, in der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 einige Änderungen an den Spezifikationen für E 422 vorzunehmen, und verlangte weitere Informationen über Verwendungen und Verwendungsmengen.