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Nach Erhalt eines EPOC-PR sollte der Adressat die angeforderten Daten für höchstens 60 Tage sichern, es sei denn, die Anordnungsbehörde bestätigt, dass ein entsprechendes Ersuchen um Herausgabe gestellt wurde; in diesem Fall sollte die Sicherung der Daten fortgesetzt werden. Die Anordnungsbehörde sollte in der Lage sein, die Dauer der Sicherung erforderlichenfalls um weitere 30 Tage zu verlängern, damit ein anschließendes Ersuchen um Herausgabe ausgestellt werden kann, wobei das Formular aus dieser Verordnung zu verwenden ist. Wenn die Anordnungsbehörde während der Sicherungsfrist bestätigt, dass ein entsprechendes Ersuchen um Herausgabe gestellt wurde, sollte der Adressat die Daten so lange sichern, wie dies erforderlich ist, um die Daten nach Eingang des entsprechenden Ersuchens um Herausgabe herauszugeben. Eine solche Bestätigung sollte dem Adressaten innerhalb der entsprechenden Frist in einer Amtssprache des Vollstreckungsstaats oder in einer anderen vom Adressaten akzeptierten Sprache unter Verwendung des in dieser Verordnung vorgesehenen Formulars übermittelt werden. Um zu verhindern, dass die Sicherung beendet wird, sollte es ausreichen, dass das entsprechende Ersuchen um Herausgabe gestellt und die Bestätigung von der Anordnungsbehörde versandt wurde; es sollte nicht erforderlich sein, zu diesem Zeitpunkt weitere für die Übermittlung erforderliche Formalitäten wie die Übersetzung von Schriftstücken abzuschließen. Wenn die Sicherung nicht mehr erforderlich ist, sollte die Anordnungsbehörde den Adressaten unverzüglich hiervon in Kenntnis setzen, und die auf der Europäischen Sicherungsanordnung beruhende Sicherungspflicht sollte erlöschen.
Nach Erhalt einer EPOC-PR sichert der Adressat unverzüglich die angeforderten Daten. Die Verpflichtung zur Sicherung der Daten endet nach 60 Tagen, es sei denn,…
Die Daten werden weitest möglich gesichert, bis sie herausgegeben werden, unabhängig davon, ob die Herausgabe letztendlich auf der Grundlage einer…
Gemäß der Verordnung (EU) 2023/1543 des Europäischen Parlaments und des Rates muss der Adressat nach Entgegennahme der Bescheinigung über eine Europäische…
Gemäß der Verordnung (EU) 2023/1543 des Europäischen Parlaments und des Rates muss der Adressat nach Entgegennahme der Bescheinigung über eine Europäische…
Gemäß der Verordnung (EU) 2023/1543 des Europäischen Parlaments und des Rates muss der Empfänger der Bescheinigung über eine Europäische Sicherungsanordnung…
Wurde ein EPOC ausgestellt und ist die Unterrichtung der Vollstreckungsbehörde nach dieser Verordnung nicht erforderlich, so sollte der Adressat nach Erhalt des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.