Erwägungsgrund 2 32023R2131
Im Beschluss 2005/671/JI des Rates wird ausgeführt, dass es für die Terrorismusbekämpfung wesentlich ist, dass die betreffenden Stellen über möglichst umfassende und aktuelle Informationen verfügen. Dieser Beschluss verpflichtet die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, Eurojust Informationen zu strafrechtlichen Verfolgungen und Verurteilungen wegen terroristischer Straftaten zu übermitteln, die zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffen oder betreffen könnten.