Erwägungsgrund 3 32023R2391
Im Anschluss an die Konsultation des Beratenden Ausschusses für staatliche Beihilfen und angesichts der Beiträge, die im Rahmen der öffentlichen Konsultation der Interessenträger zur Überarbeitung der Instrumente für staatliche Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor eingingen, wurde mit der Verordnung (EU) 2022/2514 der Kommission die Geltungsdauer der Verordnung (EU) Nr. 717/2014 bis zum 31. Dezember 2023 verlängert, damit die Kommission ihren Standpunkt zu dieser Angelegenheit abschließend festlegen konnte und sichergestellt wurde, dass die Mitgliedstaaten weiterhin kleine Beihilfebeträge im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 717/2014 gewähren können.