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Gemäß Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, in den elektronischen Verzeichnissen die Kategorie verbrauchsteuerpflichtiger Waren (CAT) und/oder den Verbrauchsteuer-Produktcode (EPC) der zugelassenen Produkte, der in Anhang II Codeliste 11 der Verordnung (EG) Nr. 684/2009 der Kommission aufgeführt ist, zu führen. Ab dem 13. Februar 2023 wird die Verordnung (EG) Nr. 684/2009 jedoch durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1636 der Kommission ersetzt. Daher sollte dieser Ersetzung auch in Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 Rechnung getragen werden.
Absatz 2 Buchstabe c erhält folgende Fassung: „c) die Kategorie verbrauchsteuerpflichtiger Waren (CAT) und/oder den Verbrauchsteuer-Produktcode (EPC) der…
Damit zwecks eines reibungslosen Funktionierens des EDV-gestützten Systems die Speicherung vollständiger, aktueller und korrekter Daten sichergestellt wird,…
Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 des Rates legt fest, dass die Mitgliedstaaten elektronische Verzeichnisse der Zulassungen von Wirtschaftsbeteiligten…
Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 des Rates legt fest, dass die Mitgliedstaaten elektronische Verzeichnisse der Zulassungen von Wirtschaftsbeteiligten…
Um im Hinblick auf das reibungslose Funktionieren des EDV-gestützten Systems die Speicherung vollständiger, aktueller und genauer Daten sicherzustellen, muss…
Erforderlich ist außerdem die Anpassung der Verweise auf Kennzeichnungs- und Qualitätszertifizierungssysteme der Union gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.