Erwägungsgrund 19 32023R2533
Im Interesse des Verbraucherschutzes sollten Produkte, die unter Prüfbedingungen ihre Leistungsmerkmale in Bezug auf die angegebenen Parameter automatisch verändern, nicht in Verkehr gebracht werden dürfen. Ebenso sollten Software-Aktualisierungen des Produkts die Leistungsmerkmale in Bezug auf die angegebenen Parameter nicht verschlechtern.