Erwägungsgrund 6 32023R2533
In Bezug auf Haushaltswäschetrockner werden für die Zwecke dieser Verordnung die folgenden Umweltaspekte als wesentlich betrachtet: der Energieverbrauch während der Nutzungsphase, das Abfallaufkommen am Ende der Lebensdauer sowie die Emissionen, die in der Herstellungsphase aufgrund der Gewinnung und Verarbeitung der Rohstoffe und in der Nutzungsphase aufgrund des Stromverbrauchs in die Luft freigesetzt werden.