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Externe Prüfer, die Fehler in ihren Beurteilungsmethoden oder bei deren Anwendung feststellen, die wesentliche Auswirkungen auf eine Prüfung haben, müssen diese Fehler unverzüglich der ESMA und den Emittenten der betroffenen europäischen grünen Anleihen mitteilen und erläutern.
Externe Prüfer müssen die Fehler zeitnah beheben und die in Absatz 1 genannten Fehler so bald wie möglich auf ihrer Website veröffentlichen, gegebenenfalls zusammen mit einer überarbeiteten und korrigierten Prüfung. In den überarbeiteten Dokumenten sind die Gründe für die Änderungen anzugeben.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.