Erwägungsgrund 13 32023R0648
Gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 sollte daher das Register der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben, das alle zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben enthält, aktualisiert werden.
Gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 sollte daher das Register der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben, das alle zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben enthält, aktualisiert werden.