Erwägungsgrund 8 32023R0648
Nach Eingang der Stellungnahme der Behörde forderte die Kommission den Antragsteller auf, seine Begründung für die Beantragung des Schutzes der drei Interventionsstudien am Menschen sowie für den Antrag auf ausschließlichen Anspruch auf die Nutzung dieser Studien gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 weiter auszuführen.