Erwägungsgrund 7 32023R0648
In ihrer Stellungnahme wies die Behörde darauf hin, dass sie ohne drei Interventionsstudien am Menschen, die vom Antragsteller als geschützt bezeichnet werden, nicht zu ihren Schlussfolgerungen hätte gelangen können.
In ihrer Stellungnahme wies die Behörde darauf hin, dass sie ohne drei Interventionsstudien am Menschen, die vom Antragsteller als geschützt bezeichnet werden, nicht zu ihren Schlussfolgerungen hätte gelangen können.